Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der certified IT mit Inhaberschaft Christian Enderle, Amselweg 10, 89143 Blaubeuren. Im folgenden certified IT genannt. Fremde AGB/AEB etc der Vertragspartner werden in keinem Fall Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mündliche Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung der certified IT wirksam.

 

2. Angebot und Vertragsgegenstand

Die Angebote der certified IT sind in Hinsicht auf Leistung, Menge, Lieferfrist und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot ist nur gültig solange der Vorrat reicht. Die Abbildungen der Artikel entsprechen nicht in jedem Fall dem tatsächlichen Lieferumfang und berechtigen daher zu keinerlei Ansprüchen gleich welcher Art gegen certified IT. Die technischen Daten der Produkte, die von certified IT vertrieben werden, sind verbindlich in der Produktinformation dargelegt.

 

3. Preisgestaltung

Die Preise der certified IT sind die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten. Die aktuellen Sätze können bei uns erfragt werden. Es fallen Zuschläge für Nacht (50%)-, Wochenend (100%)- und Feiertagstätigkeiten (200%) an. Dies gilt ferner auch unabgesprochen in Notfallsituationen, in denen wir für zur Schnellstmöglichsten Wiederherstellung Ihrer IT für Sie tätig werden.

Preiskorrekturen aufgrund von Schreibfehlern oder Kalkulationsirrtümern bleiben vorbehalten. Die Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit der Geschäftsführung vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Der certified IT steht zur üblichen Anpassung an gestiegene Kosten und Inflation eine jährliche Satz-Preiserhöhung von bis zu 10% zu.
 

3.1 Vergütung von Dienstleistungen

Soweit eine Vergütung nicht durch Vereinbarung der Vertragsparteien vereinbart ist, gilt eine solche als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung entspricht den üblichen Sätze nach §612 BGB zu vergüten, wenn die Leistung auch ohne vorheriges schriftliches oder mündliches Angebot als zu vergüten zu erwarten waren, ebenfalls erstreckt sich dies auf die Erstellung von Kostenübersichten, die über die einfache Ermittlung und Nennung von Preisen für ein nicht unsererseits auf die Anforderungen des Kunden zu konfigurierendes Produkt hinausgeht, dementsprechend insbesondere KVA für Firmennetze und Serversysteme. Dies gilt, solange nicht ausdrücklich schriftlich anders lautendes vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt für Remote, im 30 Minuten Takt für Vor-Ort-Dienstleistungen, für besonders weite Anfahrtswege kann schriftlich anderes vereinbart werden.

Die Abrechnung erfolgt i.d.R Stundenweise zum Monats-, Quartals-, oder Halbjahresende, soweit nichts anderes vereinbart war.

Rechnungen gelten als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich beanstandet werden.

 

4. Versand und Gefahrenübergang

Versand: Bei Überschreitung der vertraglich und schriftlich vereinbarten Lieferfrist um mehr als zwei Wochen ist der Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt. Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung bis zum Ende der gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Bei Fällen höherer Gewalt, Streik oder ähnlichen Fällen, sowie bei Nichtbelieferung durch Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer der unverschuldeten Betriebsstörung, eventuell zuzüglich der Dauer einer erforderlichen Wiederanlaufphase. Bei nachträglichem Eintreten solcher Unmöglichkeiten ist die certified IT dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden daraus nicht zu. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann die certified IT auch die Vergütung des Mehraufwandes in Rechnung stellen.

Gefahrenübergang: Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Lieferung geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die für die Ausführung des Transports bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist oder zwecks Versand das Lager von certified IT verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle frachtfreier Lieferung.

 

5. Zugriffe

Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass die certified IT, je nach Absprache zu jeder Zeit bzw zu den beauftragten Zeiten, die notwendigen Zugriffe voll umfänglich und ohne Zeitverzug zur Verfügung gestellt bekommt. Der Auftraggeber hat im weiteren dafür zu Sorgen, dass der certified IT, wenn nötig, physikalisch Zugriff auf die zu bearbeitende Sache zur Verfügung gestellt wird und dass der Zugang (bspw. durch IT-Fachfremdes Werkzeug: Leitern, spez. Schrauber etc) gewährt wird. Bei Unklarheiten diesbezüglich muss der Auftraggeber die Klärung erwirken. Aufwände und Zeitverzug, die durch nicht zur Verfügung gestellte Zugriffe bedingt sind, können dem Auftraggeber seitens der certified IT, in üblicher Abrechnung, in Rechnung gestellt werden.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Ware der certified IT bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich aller Ansprüche aus Geschäftsverbindungen jeglicher Art unser Eigentum. Für Werkstücke, Dokumentation etc behalten wir uns ein Zurückbehaltungsrecht bis zum Ausgleich vor.

 

7. Sachmängel und Gewährleistung

Ansprüche auf Gewährleistung aufgrund eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der certified IT von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keinerlei Ansprüche wegen Sachmangels. Außerdem bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung oder bei Schäden, die durch Bedienungs- und Wartungsfehlern oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Mängelansprüche sind insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Käufer das Produkt in seinen wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert hat. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Mängelanspruch auch ohne diese Veränderung aufgetreten wäre.

Offensichtliche Mängel der Ware müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich beanstandet werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen nach ihrer Entdeckung innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Maßgeblich ist dabei das Datum der Absendung. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als angenommen und genehmigt.

Die von certified IT verkauften Produkte dürfen ausschließlich zu den in den Produktinformationen erwähnten Verwendungszwecken genutzt werden. Die technischen Daten der Produkte sind verbindlich in der jeweiligen Produktinformation dargelegt. Falls Mängel durch die Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmittel und Software entstehen, übernimmt certified IT daher keinerlei Gewährleistung. Bei eventueller Gewährleistung durch certified IT in Form einer Mängelbeseitigung, hat der Kunde in alleiniger Verantwortung dafür zu sorgen, dass der Datenbestand vorher gesichert wurde, um im Falle eines Datenverlustes auf der sicheren Seite zu sein.

 

8. Zahlung

Alle Rechnungen sind binnen acht Tagen nach Lieferung zu begleichen, sofern das Zahlungsziel nicht anderweitig bei Auftragsannahme durch die certified IT festgelegt wurde. Bei Erstbestellung/-aufträgen oder besonders großen Auftragsvolumen gilt die Bezahlung im Voraus als vereinbart, außer es wurde anderweitig mit der Geschäftsführung schriftlich vereinbart. Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit rechtfertigen, ist die certified IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung einer Vorauszahlung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist certified IT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

9. Haftungsbeschränkungen

Die certified IT haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die certified IT nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die certified IT haftet in keiner Weise für die Wiederbeschaffung von Daten, sondern nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung von Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

 

10. Datenschutz

Die certified IT speichert und verwendet die persönlichen Daten der Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail Adresse der Kunden werden nur für die Informationsschreiben zu den Aufträgen und eigene Newsletter genutzt.
Die Einhaltung der Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sichert certified IT zu.

 

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand ist Ulm, der Erfüllungsort ist der jeweilig beauftragte Sitz der certified IT, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

12. Sprache und anzuwendendes Recht, Nebenabreden

Geltende Vertragssprache ist deutsch, das anzuwendende Recht ist das Deutsche. Nebenabreden sind nur schriftlich gültig.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die hinfällig gewordenen Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.